Seit September 2007 sind wir in Besitz einer Genehmigung zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung.
Durch qualifiziertes Fachpersonal im Tief- und Hochbau sind wir in der Lage je nach Bedürfnis des Auftraggebers Fachkräfte zeitlich begrenzt zu überlassen.
Diese Leistung bieten wir bundesweit an.
Zwischen Betrieben des Baugewerbes ist das gestattet, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens 3 Jahren von denselben Rahmen- und Soziallkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird (§1 b AÜG).
Dieser Nachweis ist mit Beginn des Verleihs von uns vorzuhalten.